Bei einer Vermögensverwaltung wird das Vermögen der Kunden treuhänderisch unter Wahrung (datenschutz-)rechtlicher Vorgaben sowie vereinbarter Kundenziele verwaltet. Der Kunde – privat oder institutionell – bevollmächtigt den Vermögensverwalter, einen Teil oder das gesamte Vermögen nach bestimmten Vorgaben in Verwaltung zu übernehmen. Der Vermögensverwalter trifft also alle Anlageentscheidungen eigenständig oder unter Absprache mit dem Kunden – mit allen Chancen und Risiken innerhalb des vereinbarten Rahmens.
Dies umfasst in der Regel das Investieren in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Rohstoffe und andere Wertpapiere. Der Vorteil ist, dass für jeden Kunden eine individuelle und maßgeschneiderte Anlagestrategie entwickelt werden kann, die unterschiedliche Ziele verfolgt. Dafür zahlt der Kunden eine Verwaltungsgebühr, die sich in der Regel an der Höhe des Vermögens bemisst. Hinzu können noch eine Erfolgsvergütung, Transaktionskosten oder Depotgebühren kommen.
Eine professionelle Vermögensverwaltung übernimmt die Überwachung des Portfolios und passt die Strategie im Laufe der Zeit an die Marktentwicklungen, aber auch an die aktuellen Lebensumstände des Kunden an. Die Abwicklung erfolgt über verschiedene Anbieter und berücksichtigt die individuell mit dem Kunden vereinbarte Strategie. Daher ist abhängig vom Grad der Individualität ein Mindestvermögen für die Vermögensverwaltung eine Voraussetzung.